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ADA Swiss GmbH/Umzugs-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADA Swiss GmbH

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der ADA Swiss GmbH.

Art. 2 Pflichten der Umzugscenter AG

Die ADA Swiss GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge/Online-Einkäufe vertragsgemäss auszuführen.

Art. 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei fehlenden oder falschen Angaben werden zusätzlich anfallende Kosten bei entstehendem Mehraufwand dem Kunden verrechnet, z.B. bei fehlerhafter Quadratmeterangabe, falscher Zimmeranzahl oder abweichenden Ortsangaben (Städte).

Art. 4 Preise

Bei Online-Buchungen oder Offerten-Annahme sind Sie mit den Preisen inklusive oder exklusive MwSt einverstanden.

Art. 5 MwSt. Nummer

CHE.458.613.357

Art. 6 Bezahlung

Die Zahlung bei Online-Buchungen können Sie bar, per Rechnung, in Raten, via Kreditkarten und Postkarte sowie Paypal begleichen. Bei Aufträgen oder Offerten-Annahme ist die Zahlung vor Ort bar, per Rechnung oder in Raten möglich. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, erheben wir folgende Mahngebühren: 1. Mahnung = CHF 25.- und 2. Mahnung = CHF 50.-

Art. 7 Versicherungen/Betriebshaftpflichtversicherung

Die All-Risk-Versicherung deckt alle Schäden (nicht nur Transportschäden) ohne Selbstbehalt! AXA Winterthur Police Nr. 15.324. 591. Eine Betriebs-/Haftpflichtversicherung über CHF 5 Mio. Versicherungssumme ist im Preis inbegriffen. Diese Versicherung deckt Schäden an Drittpersonen.

Art. 8 Transportversicherung und Frachtführer- Haftpflichtversicherung

Die All-Risk-Versicherung deckt alle Schäden (nicht nur Transportschäden) ohne Selbstbehalt! Zürich Police Nr. 15.631.776. Eine Frachtführer- Haftpflichtversicherung über CHF 100'000.- pro Fahrt ist im Preis inbegriffen, Mehrwert muss jedoch deklariert werden. Bei Unterversicherung kann die Entschädigung gekürzt werden. Diese Versicherung deckt den Zeitwert des Umzugsgutes bei Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit unseres Personals entstanden sind.

Art. 9 Haftungsausschluss

Die ADA Swiss GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die Haftung der ADA Swiss GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort. Von der Haftung ausgeschlossen sind Beschädigungen an Pflanzen, Funktionsstörungen an elektronischen Geräten die äusserlich keine Beschädigung haben, sowie Verlust von Bargeld, Wertpapieren, Münzen, Schmuck und ähnlichen Wertsachen.

Art. 10 Schadensmeldung

Schäden, die äusserlich erkennbar sind, müssen sofort nach dem Umzug gemeldet, auf dem Rapport vermerkt, sowie innert fünf Tagen beanstandet werden. Schäden, die äusserlich nicht sichtbar sind, müssen ebenfalls innert fünf Arbeitstagen beanstandet werden. Die Beanstandungen sind schriftlich zu erfolgen und müssen folgendes beinhalten: Schadensmeldung, evtl. mit Fotos, Kaufrechnung, Wertnachweis sowie Offerte für die Reparaturkosten. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Art. 11 Auftrag/Annullation

Sollte sich nach der Online-Buchung das Dienstleistungsdatum ändern, so muss dies mindestens zehn Kalendertage vorher schriftlich mitgeteilt und von unserer Seite bestätigt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des dadurch dem Frachtführer entstehenden Schadens. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 10 Kalendertagen vor dem geplanten Auftrag werden keine Kosten gestellt. Die zuvor erfolgte Zahlung wird zurückerstattet. Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Umzug sind im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe 80% des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

Art. 12 Pausen

Z’nüni und z’vieripause, jeweils 15 Minuten, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Mittagspause wird nicht als Arbeitszeit verrechnet.

Art. 13 Diverses

Die ADA Swiss GmbH behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikationen auf den Internet-Seiten der Firma ADA Swiss GmbH mitgeteilt.

Art. 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach Schweizerischem Recht zu beurteilen. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt der Hauptsitz der ADA Swiss GmbH.